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Ausgang

Ausgang

Das Schild ist aus Messing, es ist geputzt, es ist beleuchtet, und es ist vollkommen eindeutig. Über den Raum dahinter sagt es nichts. Es sagt nur, dass hier jemand ein Schild angebracht hat und danach nach Hause gegangen ist.

Ein Ausgang ist keine Eigenschaft eines Raumes. Er ist eine Behauptung über die Nachbarschaft. Wer sie überprüfen will, muss hindurchgehen, und wer hindurchgegangen ist, steht in einem Raum, über dessen Tür wieder ein Schild hängt. So wird aus einer Behauptung eine Bauordnung.

Die Vorschrift verlangt, dass er unverstellt, beleuchtet und in Fluchtrichtung zu öffnen ist. Über die Frage, wohin er führt, schweigt sie mit einer Gründlichkeit, die man beinahe bewundern muss.

Deshalb der Rat des Hauses: bleiben Sie auf der Schwelle stehen. Dort ist die Beleuchtung am besten, dort zieht es, und dort haben Sie beide Räume gleichzeitig, ohne sich für einen entscheiden zu müssen. Den Zeitpunkt, an dem Sie hier wirklich hinausgehen, gibt es auch, er heißt nie und ist überraschend gut besucht.

Zur Akte genommen wurden drei Türen. Alle drei erfüllen die Vorschrift. Keine von ihnen war bereit, etwas über ihre Rückseite zu sagen.

Dunkle Holztür mit vier vertieften Feldern und Reihen geschmiedeter Nagelköpfe, eingelassen in eine hell verputzte Wand; rechts ein eiserner Griff.
Beleg 1Geschlossen, sauber, gut beschlagen. Über die andere Seite keine Angabe.
Steinernes Spitzbogenportal mit verwittertem Blattwerk über dem Sturz, darin eine geschlossene Holztür; davor ein Ziegelboden.
Beleg 2Der Aufwand am Rahmen sagt nichts über den Raum. Er sagt etwas über den Steinmetz.
Aquarell: ein mächtiger steinerner Türdurchgang mit Reliefs, teils nur in Bleistift angelegt; durch die Öffnung blauer Himmel und eine Reihe von Säulen.
Beleg 3Einmal darf man hindurchsehen. Es sind wieder Säulen, und dahinter steht wieder etwas.

Fluchtwegkennzeichnung, Klasse B. Nachleuchtend. Geprüft. Nicht geprüft: ob dahinter etwas ist.